Angebots- und Kalkulationsschematakartell

Angebots- und Kalkulationsschematakartell
Kartell zur Vereinheitlichung der Leistungsbeschreibung und Preisaufgliederung bei Ausschreibungen. Nach § 5 IV GWB a.F. als Anmeldekartell vom Kartellverbot ausgenommen. Die Vorschrift ist als wettbewerbspolitisch entbehrlich mit der Sechsten GWB-Novelle zum 1.1.1999 gestrichen worden.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kartell — 1. Begriff: Vereinbarung von Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine spürbare Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. K. unterliegen dem… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”